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dunkelblaues Balkendiagramm mit Lichteffekten

Impressum

oltax Treuhand GmbH 
Drögen-Hasen-Weg 28
26129 Oldenburg
Fon 0441.779 20-0
Fax 0441.779 20-28
E-Mail: info@oltax.de 

Handelsregister Oldenburg HRB 609
Steuer-Identifikations-Nr. DE 117471401
Staat der Zulassung Deutschland 

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen, Adenauerallee 20, 30175 Hannover. 

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde von der o.g. Berufskammer in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen: 

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG) 
  • Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) 
  • Berufsordnung (BOStB) 
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) 

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen werden.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 7 Telemediengesetz:

Dipl.-Betriebswirtin (FH) Uta Hempen, Steuerberaterin, Geschäftsführerin

Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Steuerberater

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558):

  1. Deutschland
  2. Europäisches Ausland, Türkei, Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.

    Versichert sind Haftpflichtansprüche,
    – die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
    – aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

  3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
  4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.

Konzeption und Entwurf:

ideendirektoren – Kommunikation und Design

Technische Betreuung:

Webdezign

Bildnachweis:

Nika Kramer
iStock